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Musikindustrie nimmt youtube-mp3.org ins Visier

Die Website eines Deutschen hat gegenüber Apple Music und Spotify zwei entscheidende Vorteile. Darum ist sie der Musikbranche ein Dorn im Auge. Jetzt muss der Betreiber vor Gericht.
>> zum Artikel auf nzz.ch/digital vom 27.9.2016

Revision Urheberrecht

Die überarbeitete Vorlage verschärft nur teilweise das Gesetz. Neu sollen Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich und nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Der Download von Inhalten für den privaten Gebraucht bleibt weiterhin legal.

zum Artikel: srf.ch vom 11.12.2015