Neues Schweizer Datenschutzgesetz
Seit heute, 1.9.2023 ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz gültig.
Was sich dadurch ändert wird in einem Artikel von SRF erklärt.
Seit heute, 1.9.2023 ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz gültig.
Was sich dadurch ändert wird in einem Artikel von SRF erklärt.
Wie ein neues Überwachungsgesetz in «Down Under» die ganze Welt betrifft
In Australien können Geheimdienste und Polizei künftig Tech-Konzerne wie Apple und Google zu einer weitreichenden Kooperation zwingen.
Der Nachfolger von musical.ly verspricht viel Spass. Aber Vorsicht; die Profileinstellungen und die Datenschutzbestimmungen sollten gelesen werden.
>> zum Artikel auf www.internet-abc.de vom 21.11.2018
Dokumente der CIA zeigen, wie iPhones, Android-Smartphones und Fernseher zu Spionen der Geheimdienste werden. Laut Wikileaks-Angaben kooperiert die CIA mit fragwürdigen Akteuren.
Der Tod eines Jungen führt die Journalistin Cynthia Bonsant zu der beliebten Internetplattform Freemee. Diese sammelt und analysiert Daten – und verspricht dadurch ihren Millionen Nutzern ein besseres Leben und mehr Erfolg. Nur einer warnt vor Freemee und vor der Macht, die es einigen wenigen verleihen könnte: ZERO, der meistgesuchte Online-Aktivist der Welt. Als Cynthia anfängt, genauer zu recherchieren, wird sie selbst zur Gejagten. Und in einer Welt voller Kameras, Datenbrillen und Smartphones gibt es kein Entkommen …
Marc Elsberg
Blanvalet-Verlag, 2014
Computer und medizinische Geräte von Kliniken sind schlecht geschützt, das macht auch Schweizer Spitäler zur leichten Beute für Hacker – und erpressbar.
Als Facebook WhatsApp übernahm, hiess es, der Kurznachrichtendienst werde dem Social Network keine Nutzerdaten übermitteln. Das gilt nun nicht mehr – und ruft deutsche Verbraucherschützer auf den Plan.
>> zum Artikel der NZZ vom 19.9.2016
Mit einem Schlag erreicht Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Massen. Das wird Ermittler auf der ganzen Welt ärgern.
Wer seine persönlichen Daten im Internet sichern will, dem empfehlen Datenschützer gerne, für jeden Dienst ein eigenes Passwort zu benutzen. Dieses sollte aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen und mindestens acht Zeichen lang sein.
Facebook darf nicht private E-Mail-Kontakte seiner Mitglieder ungefragt zur Mitgliederwerbung nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das verstoße gegen das Verbot belästigender Werbung.
Alain Geering
Wydenstrasse 7
3457 Wasen i.E.
alain.geering@medien-bildung.ch
079 750 97 15